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   LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 2-13 O 218/21   

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https://dejure.org/2022,16603
LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 2-13 O 218/21 (https://dejure.org/2022,16603)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.06.2022 - 2-13 O 218/21 (https://dejure.org/2022,16603)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 2-13 O 218/21 (https://dejure.org/2022,16603)
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  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
    Es steht außerhalb der rechtlichen Bindungswirkung an einen Antrag (§ 154 BGB) oder aus einem entsprechenden Vorvertrag grundsätzlich jeder Partei frei, aufgenommene Vertragsverhandlungen jederzeit wieder abzubrechen (BGH NJW 2013, 928, 929; BGH NJW 1996, 1884, 1885; MüKoBGB/Emmerich, 9. Aufl. 2022, BGB § 311 Rn. 193; BeckOK BGB/Sutschet, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 311 Rn. 63).

    Eine Ersatzpflicht besteht nur dann, wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, sodann aber von dem anderen Teil der Vertragsschluss ohne triftigen Grund (grundlos, aus sachfremden Erwägungen) abgelehnt wird (BGH NJW 1980, 1683; NJW 1996, 1884, 1885; BeckOK BGB/Sutschet, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 311 Rn. 63).

  • BGH, 09.11.2012 - V ZR 182/11

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Haftung der vollmachtlos

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
    Es steht außerhalb der rechtlichen Bindungswirkung an einen Antrag (§ 154 BGB) oder aus einem entsprechenden Vorvertrag grundsätzlich jeder Partei frei, aufgenommene Vertragsverhandlungen jederzeit wieder abzubrechen (BGH NJW 2013, 928, 929; BGH NJW 1996, 1884, 1885; MüKoBGB/Emmerich, 9. Aufl. 2022, BGB § 311 Rn. 193; BeckOK BGB/Sutschet, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 311 Rn. 63).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
    Im Hinblick auf § 154 Abs. 1 S.1 BGB ist die Annahme eines Vorvertrags insbesondere nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Parteien ausnahmsweise vor der abschließenden Einigung über alle regelungsbedürftigen Punkte vertraglich binden wollten (BGH, NJW 2006, 2843 Rn. 10, beck-online).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
    Eine Ersatzpflicht besteht nur dann, wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, sodann aber von dem anderen Teil der Vertragsschluss ohne triftigen Grund (grundlos, aus sachfremden Erwägungen) abgelehnt wird (BGH NJW 1980, 1683; NJW 1996, 1884, 1885; BeckOK BGB/Sutschet, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 311 Rn. 63).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
    Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, in dem sich die Parteien darüber einigen, einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den sogenannten Hauptvertrag, abzuschließen (BGHZ 102, 384, 388).
  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 13 O 218/21
    Erforderlich für den Abschluss eines Vorvertrages ist in jedem Fall ein Rechtsbindungswillen der Beteiligten, der auf den Abschluss eines Hauptvertrages gerichtet ist.Fehlgeschlagene Vertragsverhandlungen können daher nicht in einen Vorvertrag umgedeutet werden (BGH WM 1973, 67, 68; MüKoBGB, BGB vor § 145 Rn. 61, beck-online).
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